RS OGH 2022/2/22 8Ob9/22i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.02.2022
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Norm

IO §167 Abs4

Rechtssatz

Der Ausschluss des Rekurses gilt nicht, wenn die begehrte Berichtigung verweigert wurde.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Konkursverfahren, Sanierungsverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0133943

Im RIS seit

20.05.2022

Zuletzt aktualisiert am

20.05.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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