Norm
IO §167 Abs4Rechtssatz
Eine Berichtigung der Bezeichnung des Insolvenzverfahrens ist auch bei einer auf einer unrichtigen Rechtsansicht des Gerichts fußenden Fehlbezeichnung möglich.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Konkursverfahren, SanierungsverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0133942Im RIS seit
20.05.2022Zuletzt aktualisiert am
20.05.2022