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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
ZPO §63 Abs1, §146 Abs1Leitsatz
Zurückweisung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der rechtzeitigen Stellung eines Verfahrenshilfeantrags; Verfahrenshilfeantrag ist keine befristete ProzesshandlungRechtssatz
Da sich die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im vorliegenden Fall auf einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe bezieht, dieser jedoch nicht fristgebunden ist, liegt keine Versäumung einer befristeten Prozesshandlung iSd §146 Abs1 ZPO vor.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Wiedereinsetzung, VfGH / Verfahrenshilfe, Fristen, VfGH / ProzessEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2022:E433.2022Zuletzt aktualisiert am
19.05.2022