RS Lvwg 2022/5/4 LVwG-S-2041/001-2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.05.2022
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Rechtssatznummer

3

Entscheidungsdatum

04.05.2022

Norm

ASVG §111
LSD-BG 2016 §3 Abs1
LSD-BG 2016 §29

Rechtssatz

Das Anknüpfungskriterium des Art 8 Abs 2 Rom-I-VO ist nach der Rsp des EuGH (vgl Rs C-29/10, Koelzsch) weit auszulegen. Hierbei muss unter Berücksichtigung des Wesens der Arbeit im internationalen Transportsektor […] sämtlichen Gesichtspunkten Rechnung getragen werden, die die Tätigkeit des Arbeitnehmers kennzeichnen. Es muss insbesondere ermittelt werden, in welchem Staat sich der Ort befindet, von dem aus der Arbeitnehmer seine Transportfahrten durchführt, Anweisungen zu diesen Fahrten erhält und seine Arbeit organisiert und an dem sich die Arbeitsmittel befinden. Es muss auch geprüft werden, an welche Orte die Waren hauptsächlich transportiert werden, wo sie entladen werden und wohin der Arbeitnehmer nach seinen Fahrten zurückkehrt.

Schlagworte

Arbeitsrecht; Sozialversicherungsrecht; Lohn- und Sozialdumping; Pflichtversicherung; Anmeldung; Unterentlohnung; gewöhnlicher Arbeitsort;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.S.2041.001.2021

Zuletzt aktualisiert am

18.05.2022
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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