RS Lvwg 2022/5/4 LVwG-S-2041/001-2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.05.2022
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

04.05.2022

Norm

ASVG §111
LSD-BG 2016 §3 Abs1
LSD-BG 2016 §29

Rechtssatz

Der klare Wortlaut des § 3 Abs 1 LSD-BG lässt keine Anknüpfung an die anderen Tatbestände des Art 8 Abs 3 Rom-I-VO erkennen. Da der Straftatbestand des § 29 Abs 1 LSD-BG nicht über das hinausgeht, was in § 3 als zwingender Anspruch normiert ist, ist systematisch nicht anzunehmen, dass dieser für die Fälle des fehlenden gewöhnlichen Arbeitsortes in Österreich im Hinblick auf Art 8 Abs 3 Rom-I-VO anzuwenden ist. (Franz Schrank in „Lohn- und Sozialdumping – Bekämpfungsgesetz“, Kommentar, § 3, S 53f, RN 2).

Schlagworte

Arbeitsrecht; Sozialversicherungsrecht; Lohn- und Sozialdumping; Pflichtversicherung; Anmeldung; Unterentlohnung; gewöhnlicher Arbeitsort;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.S.2041.001.2021

Zuletzt aktualisiert am

18.05.2022
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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