Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
04.05.2022Norm
ASVG §111Rechtssatz
Der klare Wortlaut des § 3 Abs 1 LSD-BG lässt keine Anknüpfung an die anderen Tatbestände des Art 8 Abs 3 Rom-I-VO erkennen. Da der Straftatbestand des § 29 Abs 1 LSD-BG nicht über das hinausgeht, was in § 3 als zwingender Anspruch normiert ist, ist systematisch nicht anzunehmen, dass dieser für die Fälle des fehlenden gewöhnlichen Arbeitsortes in Österreich im Hinblick auf Art 8 Abs 3 Rom-I-VO anzuwenden ist. (Franz Schrank in „Lohn- und Sozialdumping – Bekämpfungsgesetz“, Kommentar, § 3, S 53f, RN 2).
Schlagworte
Arbeitsrecht; Sozialversicherungsrecht; Lohn- und Sozialdumping; Pflichtversicherung; Anmeldung; Unterentlohnung; gewöhnlicher Arbeitsort;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.S.2041.001.2021Zuletzt aktualisiert am
18.05.2022