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Dienstrecht - DisziplinarrechtNorm
BDG 1979 §59 Abs1 implizitRechtssatz
Der Vorwurf der "Parteilichkeit" darf nicht nur nach den Folgen, im besonderen darnach, ob ein (materieller) Schaden eingetreten ist oder nicht, beurteilt werden. Maßgeblich ist vielmehr, ob die Entscheidung aus sachlichen oder aus unsachlichen Gründen erfolgt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1984090217.X01Im RIS seit
18.05.2022Zuletzt aktualisiert am
18.05.2022