RS Vwgh 1985/9/11 84/09/0217

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Veröffentlicht am 11.09.1985
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Index

Dienstrecht - Disziplinarrecht
L24004 Gemeindebedienstete Oberösterreich
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §59 Abs1 implizit
GehG/Statutargemeindebeamten OÖ 1956 §21

Rechtssatz

Der Vorwurf der "Parteilichkeit" darf nicht nur nach den Folgen, im besonderen darnach, ob ein (materieller) Schaden eingetreten ist oder nicht, beurteilt werden. Maßgeblich ist vielmehr, ob die Entscheidung aus sachlichen oder aus unsachlichen Gründen erfolgt ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1984090217.X01

Im RIS seit

18.05.2022

Zuletzt aktualisiert am

18.05.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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