Norm
IO §41Rechtssatz
Im Fall der erfolgreichen Anfechtung eines Kaufvertrages über eine Liegenschaft lebt das im Zuge der Einverleibung gelöschte Belastungs- und Veräußerungsverbot (§ 364c ABGB) zugunsten des Käufers wieder auf.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Anfechtung, Kaufvertrag, Belastungs- und Veräußerungsverbot, Veräußerungs- und Belastungsverbot, Wiederaufleben, Aufleben, GegenleistungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0133938Im RIS seit
18.05.2022Zuletzt aktualisiert am
18.05.2022