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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BDG 1979 §43 Abs2Rechtssatz
Nicht bloß eine Verletzung von sich aus der Arbeitsplatzbeschreibung einer Beamtin ergebenden Pflichten stellt ein dienstliches Fehlverhalten iSd. § 43 Abs. 2 BDG 1979 dar. Oder anders gewendet ist nicht jeder Verstoß gegen Dienstpflichten außerhalb der engsten Dienstaufgaben als außerdienstliches Freizeitverhalten zu bewerten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RO2022090001.J01Im RIS seit
17.05.2022Zuletzt aktualisiert am
17.05.2022