RS Vwgh 2022/3/21 Ro 2022/09/0001

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Veröffentlicht am 21.03.2022
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §43 Abs2
VwGG §42 Abs1

Rechtssatz

Nicht bloß eine Verletzung von sich aus der Arbeitsplatzbeschreibung einer Beamtin ergebenden Pflichten stellt ein dienstliches Fehlverhalten iSd. § 43 Abs. 2 BDG 1979 dar. Oder anders gewendet ist nicht jeder Verstoß gegen Dienstpflichten außerhalb der engsten Dienstaufgaben als außerdienstliches Freizeitverhalten zu bewerten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RO2022090001.J01

Im RIS seit

17.05.2022

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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