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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56Beachte
Rechtssatz
Das VwG hat bei der Bemessung der Vergütungsbeträge für die Absonderung der betreffenden Arbeitnehmer in Verkennung der Rechtslage jeweils die gegenüber den Arbeitnehmern geleistete "Sonderprämie COVID19" im Auszahlungsmonat (zur Gänze) in seine Berechnungsgrundlage miteinbezogen, ohne Feststellungen dazu zu treffen, ob diese Prämie jedenfalls gezahlt worden wäre oder nicht, ob diese Prämie eine Aufwandentschädigung für einen konkret entstandenen Aufwand darstellt, welcher für den Absonderungszeitraum dann jedoch nicht entstanden wäre, oder (auch) als Gegenleistung für die Bereitstellung der Arbeitskraft gebührt, und - für den Fall der Qualifizierung der Prämie als erstattbares Entgelt - für welchen Zeitraum dieses gebührt hätte (vgl. VwGH 16.12.2021, Ra 2021/09/0204).
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021090181.L02Im RIS seit
17.05.2022Zuletzt aktualisiert am
17.05.2022