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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §12a Z1Rechtssatz
Eine Zulassung einer unselbständigen Schlüsselkraft setzt voraus, dass die Arbeitskraft die von der Rechtsordnung an die Ausübung der Tätigkeit der Arbeitskraft gestellten rechtlichen Voraussetzungen erfüllt (vgl. VwGH 30.5.2011, 2008/09/0060).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020090059.L02Im RIS seit
17.05.2022Zuletzt aktualisiert am
17.05.2022