RS Vwgh 2022/3/22 Ra 2020/09/0059

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Veröffentlicht am 22.03.2022
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §12a Z1
AuslBG §20d

Rechtssatz

Eine Zulassung einer unselbständigen Schlüsselkraft setzt voraus, dass die Arbeitskraft die von der Rechtsordnung an die Ausübung der Tätigkeit der Arbeitskraft gestellten rechtlichen Voraussetzungen erfüllt (vgl. VwGH 30.5.2011, 2008/09/0060).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020090059.L02

Im RIS seit

17.05.2022

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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