RS Vwgh 2022/4/5 Ra 2021/21/0151

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Veröffentlicht am 05.04.2022
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §24
FrPolG 2005 §66
VwGG §42 Abs2 Z1

Rechtssatz

Dass ein vorangegangenes Asylverfahren wegen unbekannten Aufenthaltes eingestellt wurde, ändert für die Beurteilung einer nunmehr zu erlassenden aufenthaltsbeendenden Maßnahme nichts an der Notwendigkeit der Abklärung des Inlandsaufenthaltes des Fremden.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Verfahrensbestimmungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021210151.L02

Im RIS seit

17.05.2022

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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