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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 2005 §24Rechtssatz
Dass ein vorangegangenes Asylverfahren wegen unbekannten Aufenthaltes eingestellt wurde, ändert für die Beurteilung einer nunmehr zu erlassenden aufenthaltsbeendenden Maßnahme nichts an der Notwendigkeit der Abklärung des Inlandsaufenthaltes des Fremden.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete VerfahrensbestimmungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021210151.L02Im RIS seit
17.05.2022Zuletzt aktualisiert am
17.05.2022