RS Vwgh 2022/4/8 Ro 2022/03/0016

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Veröffentlicht am 08.04.2022
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §26 Abs1
VwGG §34 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/03/0071 B 26. Februar 2019 RS 2

Stammrechtssatz

Soweit sich die mitbeteiligte Partei in ihrer Revisionsbeantwortung der Revision "und deren Anträgen" anschließt, war dies der Sache nach als verspätete Revision zu werten; die darin gestellten Anträge waren daher gemäß § 34 Abs. 1 VwGG zurückzuweisen (vgl. VwGH 20.12.2016, Ro 2014/03/0032, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RO2022030016.J05

Im RIS seit

17.05.2022

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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