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22/01 JurisdiktionsnormNorm
B-VG Art140 Abs1 Z1 litdLeitsatz
Zurückweisung eines Parteiantrags auf Aufhebung des §22 JN; Entscheidung des Landesgerichtes über einen Rekurs ist keine in erster Instanz entschiedene RechtssacheRechtssatz
Der vorliegende Antrag auf Aufhebung des §22 Abs2 JN wurde aus Anlass eines Rekurses gegen einen Beschluss des Landesgerichtes St. Pölten vom 15.09.2021 über die Zurückweisung eines Ablehnungsantrages gestellt. Dabei handelt es sich um keine "entschiedene Rechtssache" iSd Art140 Abs1 Z1 litd B-VG.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Parteiantrag, Zivilprozess, VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Legitimation, res iudicataEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2022:G371.2021Zuletzt aktualisiert am
23.05.2022