RS Vwgh 2022/3/4 Ra 2022/22/0009

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Veröffentlicht am 04.03.2022
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §69 Abs1 Z1
AVG §69 Abs3
NAG 2005 §27 Abs1
NAG 2005 §47 Abs2
VwGG §30 Abs2

Rechtssatz

Stattgebung - Wiederaufnahme von Verfahren nach dem NAG - Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurden in Bestätigung eines Bescheides des Landeshauptmannes von Wien mehrere rechtskräftig abgeschlossene Verfahren, in denen der Revisionswerberin, einer serbischen Staatsangehörigen, Aufenthaltstitel gemäß § 47 Abs. 2 bzw. § 27 Abs. 1 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) erteilt worden waren, gemäß § 69 Abs. 1 Z 1 und Abs. 3 AVG wiederaufgenommen und die jeweiligen Anträge sowie ein bislang bescheidmäßig noch nicht erledigter Antrag der Revisionswerberin auf Erteilung eines Aufenthaltstitels abgewiesen. Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde eine Änderung der Rechtsposition der Revisionswerberin bewirkt, sodass dieses einem Vollzug in Sinn des § 30 Abs. 2 VwGG zugänglich ist.

Schlagworte

Vollzug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022220009.L02

Im RIS seit

16.05.2022

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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