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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §69 Abs1 Z1Rechtssatz
Stattgebung - Wiederaufnahme von Verfahren nach dem NAG - Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurden in Bestätigung eines Bescheides des Landeshauptmannes von Wien mehrere rechtskräftig abgeschlossene Verfahren, in denen der Revisionswerberin, einer serbischen Staatsangehörigen, Aufenthaltstitel gemäß § 47 Abs. 2 bzw. § 27 Abs. 1 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) erteilt worden waren, gemäß § 69 Abs. 1 Z 1 und Abs. 3 AVG wiederaufgenommen und die jeweiligen Anträge sowie ein bislang bescheidmäßig noch nicht erledigter Antrag der Revisionswerberin auf Erteilung eines Aufenthaltstitels abgewiesen. Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde eine Änderung der Rechtsposition der Revisionswerberin bewirkt, sodass dieses einem Vollzug in Sinn des § 30 Abs. 2 VwGG zugänglich ist.
Schlagworte
VollzugEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022220009.L02Im RIS seit
16.05.2022Zuletzt aktualisiert am
16.05.2022