Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
09.03.2022Norm
WRG 1959 §12Rechtssatz
Zu schützende Rechte iSd § 12 Abs 2 WRG sind rechtmäßig geübte Wassernutzungen, Nutzungsbefugnisse nach § 5 Abs 2 (Benutzung von Privatgewässern) und das Grundeigentum. Lärmbelästigungen durch eine bewilligte Anlage sind keine Verletzung wasserrechtlich geschützter Rechte (vgl VwGH 96/07/0226 und sinngemäß VwGH 2010/07/0098 ua), ebenso wenig sind naturschutzrechtliche und touristische Interessen geschützt.
Schlagworte
Umweltrecht; Wasserrecht; Verfahrensrecht; Parteistellung; geschützte Rechte;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.AV.1541.001.2021Zuletzt aktualisiert am
13.05.2022