TE Lvwg Erkenntnis 2019/9/23 KLVwG-561-562/18/2019

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 23.09.2019
beobachten
merken
Quelle: Landesverwaltungsgericht Kärnten LVwg Kärnten, http://www.lvwg.ktn.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten