RS OGH 2022/2/2 6Ob162/21y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.02.2022
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Norm

AußStrG §106a
AußStrG §106b

Rechtssatz

Den Parteien steht es frei, die Berichterstattung der Familiengerichtshilfe im Rahmen einer mündlichen Verhandlung zum Zwecke der Erörterung des Berichtssubstrats zu beantragen. Den Beteiligten darf nicht das Recht genommen werden, Widersprüche oder Fehler auch in einer mündlichen Verhandlung aufzuzeigen und das Berichtssubstrat zu hinterfragen, um die Beweiskraft des Berichts in Zweifel zu stellen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0133936

Im RIS seit

13.05.2022

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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