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L37152 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag KärntenNorm
AVG §52Rechtssatz
Die Frage, ob das Ortsbild gestört oder beeinträchtigt wird, ist eine Rechtsfrage, weshalb es nicht darauf ankommt, ob der Amtssachverständige in seinen Darlegungen ausdrücklich von einer Störung oder Beeinträchtigung des Ortsbildes gesprochen hat. Es ist Aufgabe des VwG, aus den Ausführungen des Amtssachverständigen abzuleiten, ob dem Bauvorhaben Interessen des Schutzes des Ortsbildes entgegenstehen (vgl. etwa VwGH 6.9.2011, 2009/05/0095, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2019060061.L01Im RIS seit
12.05.2022Zuletzt aktualisiert am
12.05.2022