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StVONorm
StVO 1960 §5 Abs1Rechtssatz
Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges ist eine Tätigkeit, die der Lenkung eines Kraftfahrzeuges vorausgeht und zu der alle jene Handlungen gehören, die notwendig sind, um durch Einwirkung der motorischen Kräfte das Fahrzeug zur Fortbewegung zu verwenden (Hinweis E 19.10.1955, 3508/54, VwSlg 3854 A/1955).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1965000851.X01Im RIS seit
10.05.2022Zuletzt aktualisiert am
10.05.2022