Norm
PVG §9 Abs1Schlagworte
zuständiges DG-OrganRechtssatz
Im vorliegenden Fall ging die Initiative zur beabsichtigten Dienstzuteilung von C nicht vom DL (Dion U) aus. Der Antrag auf Dienstzuteilung von C wurde vielmehr vom Leiter der Dion Z, der jener Arbeitsplatz, auf den C dienstzugeteilt werden sollte, zugeordnet ist, am 11.10.2021 an den Personalchef im Kdo Y gestellt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2022:B1.PVAB.22Zuletzt aktualisiert am
06.05.2022