Norm
PVG §41 Abs5Schlagworte
Beratung ZA mit Beschwerde führendem PVO; Entscheidung des ZA über Art und Weise der BeratungRechtssatz
Da diese Bestimmung dem ZA die Pflicht zur Beratung bei divergierenden Meinungen zwischen ZA und dem Beschwerde führenden PVO auferlegt, obliegt es der Entscheidung des ZA, auf welche Weise eine solche Beratung durchgeführt werden soll.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2022:B1.PVAB.22Zuletzt aktualisiert am
06.05.2022