Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
14.04.2022Norm
EpidemieG 1950 §32 Abs1 Z1Rechtssatz
Hat ein Gesellschafter-Geschäftsführer, der mehr als 25 % der Anteile an der GmbH hält und daher gemäß § 22 Z 2 EStG als selbstständig Erwerbstätiger gilt, den Geschäftsführergehalt im Absonderungszeitraum weiterhin (uneingeschränkt) erhalten, ist ihm kein Verdienstentgang entstanden.
(Zusatz hier: Nicht von Bedeutung ist, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer mit der GmbH eine zivilrechtliche Vereinbarung über die teilweise verpflichtende Rückzahlung des bereits erhaltenen Gehalts abgeschlossen hat.)
Schlagworte
Epidemiegesetz, Verdienstentgang, Gesellschafter-GeschäftsführerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGVO:2022:LVwG.408.8.2022.R9Zuletzt aktualisiert am
06.05.2022