RS Vwgh 1965/1/18 1648/63

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Veröffentlicht am 18.01.1965
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Verwaltungsverfahren
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4
VVG §10 Abs2 lita

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0327/60 E 29. September 1960 VwSlg 5381 A/1960 RS 1

Stammrechtssatz

Der Berufungsgrund der Unzulässigkeit der Vollstreckung ist dann gegeben, wenn der Verpflichtete behauptet, daß kein entsprechender Titelbescheid vorliege, daß ein solcher ihm gegenüber nicht wirksam sei oder daß der Verpflichtung innerhalb der festgesetzten Frist oder doch bis zur Einleitung des Vollstreckungsverfahrens bereits entsprochen worden sei.

Schlagworte

Erschwerung, Milderung Erschwerung, Milderung, Sicherungsarbeiten unbefugte Bauführung Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1965:1963001648.X04

Im RIS seit

13.06.2022

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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