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VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §69 Abs1 Z2Rechtssatz
Für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens ist es nicht entscheidend, daß die Partei auf die Durchführung eines amtswegigen Wiederaufnahmeverfahrens vertraute.
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2 Baupolizei Vollstreckung Kosten BauRallg10 Erschwerung, Milderung Erschwerung, Milderung, Sicherungsarbeiten unbefugte BauführungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1963001648.X03Im RIS seit
13.06.2022Zuletzt aktualisiert am
18.08.2022