Index
VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §69 Abs1 Z2Rechtssatz
Wird eine Behauptung im Verfahren bereits aufgestellt, aber ihre Wahrheit von der Behörde nicht als gegeben angenommen, so ist, wenn nun ein Wiederaufnahmeantrag auf neu hervorgekommene Beweismittel für diese Behauptung gestützt wird, die Frist von der Kenntnis dieses Beweismittels abhängig.
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2 Baupolizei Vollstreckung Kosten BauRallg10 Erschwerung, Milderung Erschwerung, Milderung, Sicherungsarbeiten unbefugte Bauführung Neu hervorgekommene entstandene Beweise und Tatsachen nova reperta nova productaEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1963001648.X02Im RIS seit
13.06.2022Zuletzt aktualisiert am
18.08.2022