RS Vwgh 1980/1/28 0605/78

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Veröffentlicht am 28.01.1980
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Bewertungsrecht
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §53 Abs10

Rechtssatz

Eine Bewertung nach § 53 Abs 10 BewG setzt die Stellung eines entsprechenden Antrages im Abgabenverfahren voraus (Hinweis E 17.4.1969, 1894/67, VwSlg 3893 F/1969). Eine Pflicht der Abgabenbehörde, den Steuerpflichtigen zu belehren, daß ein solcher Antrag gestellt werden kann, besteht nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1978000605.X07

Im RIS seit

06.05.2022

Zuletzt aktualisiert am

06.05.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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