RS Vwgh 1986/2/19 84/09/0216

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Veröffentlicht am 19.02.1986
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Verwaltungsverfahren - AVG
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §69 Abs1 lita
AVG §69 Abs1 Z1 implizit

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1890/55 E 31. Oktober 1957 VwSlg 4455 A/1957 RS 2

Stammrechtssatz

Von einem Erschleichen des Bescheides kann dann nicht gesprochen werden, wenn die Behörde die Möglichkeit hatte, die Unrichtigkeit des Parteienvorbringens durch amtswegige Ermittlungen ohne Schwierigkeit zu widerlegen, und von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984090216.X01

Im RIS seit

06.05.2022

Zuletzt aktualisiert am

06.05.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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