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Baurecht - WienNorm
BauO Wr §6 Abs17 idF 1987/028Rechtssatz
In Schutzzonen ist der Ausbau von Dachgeschossen in Gebäuden, in denen Wohnungen überwiegen, für Hotelzimmer nicht zulässig, da diese nicht dem Begriff "Wohnungen" zu unterstellen sind. Dagegen und auf das Abstellen auf die tatsächliche Benützung für Wohn- oder Geschäftszwecke in Altbauten bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1985050122.X01Im RIS seit
13.06.2022Zuletzt aktualisiert am
18.08.2022