Norm
PVG §28 Abs1Schlagworte
Behandlung von Anträgen auf Freigabe im PVORechtssatz
Mit dieser Geschäftsführung, die dem DA als Kollegialorgan zuzurechnen ist, hat C als stellvertretender DA-Vorsitzender die disziplinäre Verantwortung von B entgegen den Vorgaben des PVG verzögert und damit die Geschäftsführung des DA als Kollegialorgan mit Gesetzwidrigkeit belastet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2022:A38.PVAB.21Zuletzt aktualisiert am
05.05.2022