Norm
PVG §3 Abs1Schlagworte
Beschwerde gegen DG-Organ; Beschwerdeberechtigung; PVORechtssatz
Da B als einzelnem Personalvertreter im ZA nach § 41 Abs. 4 und 5 PVG in Verbindung mit § 3 Abs. 1 PVG die Beschwerdelegitimation fehlt, konnte die von ihm eingebrachte Beschwerde mangels Zuständigkeit der PVAB nicht in Prüfung gezogen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2022:B2.PVAB.22Zuletzt aktualisiert am
05.05.2022