Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
14.03.2022Index
82/02 Gesundheitsrecht allgemeinNorm
COVID-19-VwBG §3 Abs1Rechtssatz
Ohne eine mögliche Überprüfung durch den Verhandlungsleiter, ob das Nichttragen der FFP2-Maske des Beschwerdeführers tatsächlich gerechtfertigt ist (Weigerung der Aufnahme des ärztlichen Attests zum Akt), würde seine weitere Teilnahme an der Verhandlung ohne FFP2-Maske dem Zweck der Verhütung und Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 iSd § 3 Abs. 1 iVm § 6 Abs. 1 Verwaltungsrechtliches COVID-19-VwBG zuwiderlaufen.
Schlagworte
Ärztliches Attest; Maskenbefreiung; Tragen einer Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2; Ermahnung; EntfernungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2022:VGW.031.032.150.2022Zuletzt aktualisiert am
05.05.2022