Norm
UbG §20Rechtssatz
Ist die vorläufige Unterbringung zum Zeitpunkt der Entscheidung des Rekursgerichts beendet, besteht im Rekursverfahren Neuerungsverbot.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0133934Im RIS seit
05.05.2022Zuletzt aktualisiert am
05.05.2022