RS Pvak 2021/11/23 A40-PVAB/21

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Veröffentlicht am 23.11.2021
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Norm

PVG §28 Abs1
PVG §28 Abs2
PVG §22 Abs4

Schlagworte

dienstrechtliche Verantwortung von PV; Behandlung von Anträgen auf Zustimmung zur disziplinären Verantwortung; Ausübung der Personalvertretungsfunktion; dienstrechtliche Verpflichtungen

Rechtssatz

Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Beschluss des DA vom 27.10.2021, die Zustimmung zur dienstrechtlichen Verantwortung seiner stellvertretenden Vorsitzenden B zu verweigern, bei gegebener Sach- und Rechtslage entgegen den Vorgaben des § 28 Abs. 2 PVG in gesetzwidriger Geschäftsführung erfolgte und demzufolge wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit aufzuheben war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2021:A40.PVAB.21

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2022
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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