Norm
PVG §28 Abs1Schlagworte
dienstrechtliche Verantwortung von PV; Behandlung von Anträgen auf Zustimmung zur disziplinären Verantwortung; Ausübung der Personalvertretungsfunktion; dienstrechtliche VerpflichtungenRechtssatz
Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Beschluss des DA vom 27.10.2021, die Zustimmung zur dienstrechtlichen Verantwortung seiner stellvertretenden Vorsitzenden B zu verweigern, bei gegebener Sach- und Rechtslage entgegen den Vorgaben des § 28 Abs. 2 PVG in gesetzwidriger Geschäftsführung erfolgte und demzufolge wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit aufzuheben war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2021:A40.PVAB.21Zuletzt aktualisiert am
04.05.2022