Norm
PVG §28 Abs1Schlagworte
dienstrechtliche Verantwortung von PV; Ausübung der Personalvertretungsfunktion; dienstrechtliche VerpflichtungenRechtssatz
Die Verpflichtung zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes (Maske) in Dienststellen des Bundes ist eine dienstrechtliche Verpflichtung zum Schutz der Bediensteten vor Ansteckung aufgrund der COVID-19-Pandemie. Personalvertreter:innen sind nach § 25 Abs. 1 PVG in Ausübung ihrer Tätigkeit an keine Weisungen gebunden („freies Mandat“), haben jedoch als Bedienstete dienstrechtlichen Anordnungen jedenfalls Folge zu leisten, sofern diese zu keiner gesetzwidrigen Beschränkung ihrer Tätigkeit als Personalvertreter:innen führen würden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2021:A40.PVAB.21Zuletzt aktualisiert am
04.05.2022