Norm
PVG §28 Abs1Schlagworte
dienstrechtliche Verantwortung von PV; Ausübung der PersonalvertretungsfunktionRechtssatz
Es ist nicht zulässig (PVAK 22.01.1980, A 10-PVAK/79), ein bestimmtes disziplinär zu ahndendes Verhalten nachträglich als in Ausübung der Funktion als Personalvertreter ansehen zu wollen, wenn im Zeitpunkt der Setzung dieses Verhaltens - wie im vorliegenden Fall - keine Anhaltspunkte dafür bestanden, dass der Personalvertreter als solcher tätig werden wollte. Daher geht der Versuch, das Posting von A im Nachhinein mit angeblich durch diese bedingten Entlassungen berührten Interessen der Bediensteten im Strafvollzug zu rechtfertigen, ins Leere.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2021:A35.PVAB.21Zuletzt aktualisiert am
04.05.2022