Norm
PVG §28 Abs1Schlagworte
Antragsberechtigung Dienstvorgesetzte; dienstrechtliche Verantwortung von PV; Behandlung von Anträgen auf Zustimmung zur disziplinären Verantwortung; Ausübung der PersonalvertretungsfunktionRechtssatz
Im vorliegenden Fall wird dem DA-Vorsitzenden A vorgeworfen, durch sein Facebook-Posting öffentlich seine negative Einstellung zu bestimmten bedingten Entlassungen vermittelt zu haben, wodurch dem Ansehen der Beamtenschaft im Allgemeinen und seines Exekutivkörpers im Besonderen geschadet werde, weil das Posting durch seine Bezeichnung den Anschein erwecke, es handle sich um die öffentliche Meinung des Strafvollzugs. Auch seien für bedingte Entlassungen die Gerichte zuständig. Es stellt sich daher die Frage, ob A dieses Posting in Ausübung seiner Funktion als Personalvertreter veröffentlicht hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2021:A35.PVAB.21Zuletzt aktualisiert am
04.05.2022