Norm
PVG §22 Abs2Schlagworte
Einberufung zu Sitzungen; ordnungsgemäße Ladung zu SitzungenRechtssatz
Der Antragsteller ist Mitglied des DA, gegen den sich sein Antrag richtet, und fühlt sich durch die nicht ordnungsgemäße Ladung zur DA-Sitzung vom 12.10.2021 in seinen Rechten auf Teilnahme an DA-Sitzungen verletzt. Seine Antragslegitimation ist gegeben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2021:A36.PVAB.21Zuletzt aktualisiert am
04.05.2022