Norm
PVG §22 Abs3Schlagworte
Teilnahme an PVO-Sitzungen; Zuschaltung mittels Video; Vertraulichkeit der SitzungsinhalteRechtssatz
Im Vorfeld der ZA-Sitzung vom 13.10.2021 wandte sich eine wahlwerbende Gruppe mit E-Mail an den ZA-Vorsitzenden gegen diese Praxis, was letztlich dazu führte, dass der ZA-Vorsitzende, der noch unmittelbar vor Sitzungsbeginn dem Antragsteller eine Video-Anlage zur Verfügung gestellt hatte, dessen Zuschaltung zur Sitzung dann nicht mehr zuließ.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2021:A37.PVAB.21Zuletzt aktualisiert am
04.05.2022