RS Pvak 2021/12/20 A37-PVAB/21

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.12.2021
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Norm

PVG §22 Abs3
PVGO §4

Schlagworte

Teilnahme an PVO-Sitzungen; Zuschaltung mittels Video; Vertraulichkeit der Sitzungsinhalte

Rechtssatz

Im Vorfeld der ZA-Sitzung vom 13.10.2021 wandte sich eine wahlwerbende Gruppe mit E-Mail an den ZA-Vorsitzenden gegen diese Praxis, was letztlich dazu führte, dass der ZA-Vorsitzende, der noch unmittelbar vor Sitzungsbeginn dem Antragsteller eine Video-Anlage zur Verfügung gestellt hatte, dessen Zuschaltung zur Sitzung dann nicht mehr zuließ.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2021:A37.PVAB.21

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2022
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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