Norm
PVG §28 Abs1Schlagworte
Behandlung von Anträgen auf Zustimmung zur disziplinären VerantwortungRechtssatz
Diesen rechtlichen Vorgaben entsprach der DA, indem er nach Erhalt der Entscheidung der PVAB (zugestellt am 07.09.2021) in seiner darauffolgenden nächsten Sitzung (15.09.2021) binnen acht Kalendertagen die Freigabe seines stellvertretenden Vorsitzenden zur disziplinären Verantwortung entsprechend der Rechtsansicht der PVAB beschloss.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2021:A34.PVAB.21Zuletzt aktualisiert am
04.05.2022