Norm
PVG §28 Abs1Schlagworte
Behandlung von Anträgen auf Zustimmung zur disziplinären VerantwortungRechtssatz
Im vorliegenden Fall gab die PVAB dem Antrag der DL mit Bescheid vom 9. August 2021 statt und stellte fest, dass der DA in gesetzwidriger Geschäftsführung seine Zustimmung zur disziplinären Verfolgung seines stellvertretenden Vorsitzenden A verweigert hatte, weshalb der die Freigabe verweigernde Beschluss des DA vom 30.06.2021 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2021:A34.PVAB.21Zuletzt aktualisiert am
04.05.2022