RS Vwgh 1976/3/31 1804/74

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Veröffentlicht am 31.03.1976
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Index

Bewertungsrecht
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §10 Abs2
BewG 1955 §53

Rechtssatz

Es ist verfehlt, in den Ertragschancen des Liegenschaftsbesitzers (bei städtischen Liegenschaften) ungewöhnliche oder gar persönliche Umstände zu erblicken, die bei der Bewertung nicht zu berücksichtigen wären.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1976:1974001804.X04

Im RIS seit

03.05.2022

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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