RS Lvwg 2022/3/22 VGW-152/065/13040/2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.03.2022
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

22.03.2022

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

AVG §69 Abs1
StbG 1985 §10 Abs1 Z6

Rechtssatz

Eine lange Bearbeitungsdauer der Abfragen bei den Landespolizeidirektionen durch die Behörde stellt ein „Organisationsproblem“ dar, das keine Wiederaufnahme des Verleihungsverfahrens rechtfertigt. Die Nichtberücksichtigung der für die Behörde unbekannten Vormerkungen beruht auf einem (Organisations)Verschulden der Behörde, welches von ihr zu vertreten ist.

Schlagworte

Staatsbürgerschaft; Verleihungshindernis; Zusicherung; Wiederaufnhame; Nichtberücksichtigung von Vormerkungen; Organisationsverschulden

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGWI:2022:VGW.152.065.13040.2021

Zuletzt aktualisiert am

02.05.2022
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
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