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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37Rechtssatz
Wie bei jedem anderen Gutachten eines Amtsachverständigen steht es dem Beamten frei, aufzuzeigen, dass dieses nicht schlüssig oder nicht nachvollziehbar ist, was mit medizinischen Unterlagen (Entlassungsbericht aus dem Krankenhaus, ärztliche Befunde, etc.) belegt werden kann.
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Gutachten Parteiengehör Parteieneinwendungen Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel SachverständigenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020120048.L01Im RIS seit
02.05.2022Zuletzt aktualisiert am
02.05.2022