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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BDG 1979 §14 Abs1 idF 2011/I/140Rechtssatz
Ist die Dienstbehörde selbst, basierend auf einem nach ärztlicher Untersuchung des Beamten erstellten medizinischen Gutachten von der Dienstunfähigkeit des Beamten ausgegangen und hat ein Verfahren zur Versetzung in den Ruhestand von Amts wegen eingeleitet, so resultiert daraus die gerechtfertigte Abwesenheit vom Dienst.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2019120051.L08Im RIS seit
02.05.2022Zuletzt aktualisiert am
02.05.2022