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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
GebG 1957 §33 TP17 Abs1 Z1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ro 2018/16/0046 B 14. Jänner 2020 RS 3Stammrechtssatz
Im Rahmen des durch den Revisionspunkt abgesteckten Prozessthemas, welches eine Bestreitung der Gebührenfestsetzung für einzelne Wetten dem Grunde nach erfasst, stellt sich die von der Revisionswerberin im Zusammenhang mit der Höhe der Bemessungsgrundlage aufgeworfene Rechtsfrage nicht (vgl. auch VwGH 25.7.2019, Ra 2018/16/0148).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RO2019160017.J05Im RIS seit
02.05.2022Zuletzt aktualisiert am
02.05.2022