RS Vwgh 2022/3/11 Ro 2019/16/0017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.03.2022
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

GebG 1957 §33 TP17 Abs1 Z1
VwGG §28 Abs1 Z4

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2018/16/0046 B 14. Jänner 2020 RS 3

Stammrechtssatz

Im Rahmen des durch den Revisionspunkt abgesteckten Prozessthemas, welches eine Bestreitung der Gebührenfestsetzung für einzelne Wetten dem Grunde nach erfasst, stellt sich die von der Revisionswerberin im Zusammenhang mit der Höhe der Bemessungsgrundlage aufgeworfene Rechtsfrage nicht (vgl. auch VwGH 25.7.2019, Ra 2018/16/0148).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RO2019160017.J05

Im RIS seit

02.05.2022

Zuletzt aktualisiert am

02.05.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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