Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BAO §115 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2019/16/0060 B 28. Februar 2020 RS 4Stammrechtssatz
Die Gewichtung einzelner Indizien und somit auch die Sachverhaltsfeststellung auf ein Indiz zu stützen und ein anderes Indiz im Wege der Beweiswürdigung zu verwerfen, geht in seiner Bedeutung über den Einzelfall nicht hinaus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RO2019160017.J06Im RIS seit
02.05.2022Zuletzt aktualisiert am
02.05.2022