RS Vwgh 2022/3/11 Ro 2019/16/0017

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Veröffentlicht am 11.03.2022
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1
BAO §167 Abs2
B-VG Art133 Abs4
VwGG §34 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/16/0060 B 28. Februar 2020 RS 4

Stammrechtssatz

Die Gewichtung einzelner Indizien und somit auch die Sachverhaltsfeststellung auf ein Indiz zu stützen und ein anderes Indiz im Wege der Beweiswürdigung zu verwerfen, geht in seiner Bedeutung über den Einzelfall nicht hinaus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RO2019160017.J06

Im RIS seit

02.05.2022

Zuletzt aktualisiert am

02.05.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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