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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §35 Abs2Rechtssatz
Geht es - unabhängig von konkreten individuellen medizinischen oder therapeutischen Bedürfnissen - allgemein um die Entfaltung sportlicher Betätigungen, liegt eine Tätigkeit zur Förderung des Körpersports vor, die in den von § 8 Z 2 KommStG 1993 taxativ aufgezählten gemeinnützigen Zwecken keine Deckung findet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RO2019150010.J03Im RIS seit
02.05.2022Zuletzt aktualisiert am
02.05.2022