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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §35 Abs2Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2003/15/0127 E 22. Dezember 2005 VwSlg 8095 F/2005 RS 2 (hier nur zweiter Satz)Stammrechtssatz
Die in der Aufzählung des § 35 Abs 2 BAO enthaltene Gesundheitspflege ist umfassend zu verstehen und erfasst beispielsweise auch die Hilfeleistung in Unglücksfällen (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar3, § 35 Tz 8). Die ebenfalls in der Aufzählung enthaltene Fürsorge für alte, kranke oder mit körperlichen Gebrechen behaftete Personen erfasst etwa auch Betreuungsdienste (Hinweis Ritz, aaO, Tz 9).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2019150039.L03Im RIS seit
02.05.2022Zuletzt aktualisiert am
02.05.2022