RS Vwgh 2022/2/28 Ra 2021/09/0251

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Veröffentlicht am 28.02.2022
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §66 Abs4
BDG 1979 §112 Abs1
VwGVG 2014 §17
VwGVG 2014 §27
VwGVG 2014 §28

Rechtssatz

Dann, wenn die (endgültige) Suspendierung durch die Bundesdisziplinarbehörde oder das VwG verhängt wird, ist im Verfahren über eine Beschwerde gegen eine vorläufige Suspendierung zunächst noch zu entscheiden, ob die Verhängung der vorläufigen Suspendierung zu Recht erfolgte. Bei der im Nachhinein erfolgenden Prüfung der Zulässigkeit der vorläufigen Suspendierung ist die Dringlichkeit der Maßnahme zu berücksichtigen.

Schlagworte

Inhalt der Berufungsentscheidung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021090251.L05

Im RIS seit

29.04.2022

Zuletzt aktualisiert am

29.04.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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