RS Vwgh 2022/3/1 Ra 2021/09/0244

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Veröffentlicht am 01.03.2022
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §45 Abs1
VStG §45 Abs1 Z4
VStG §5 Abs1
VwGG §42 Abs2 Z1
VwGVG 2014 §38

Rechtssatz

Das VwG darf bei Bejahung eines wirksamen Kontrollsystems keine Ermahnung aussprechen, weil es in diesem Fall dem Beschuldigten an dem für eine Bestrafung erforderlichen Verschulden fehlt.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021090244.L03

Im RIS seit

29.04.2022

Zuletzt aktualisiert am

29.04.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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